Führerscheinklassen

Pkw-Klassen B, BE, B96

B

Kraftwagen bis 3,5 t zG1)

Mit der Klasse B dürft ihr mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG1)
  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Entfällt bei Vorbesitz einer FE)
  • Kopie eines gültigen Ausweises
  • Mindestalter: 185)
    Vorbesitz: –
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • BF17: Mindestalter 17
    Keine Klassen eingeschlossen !
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung,
    Praktische Prüfung

BE

Anhänger

Seit dem 1. Januar 1999 benötigt ihr einen speziellen Anhängerführerschein, wenn ihr hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen möchtet:

  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t

Das zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten (Sonst wird die Klasse C1E benötigt).

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Entfällt bei Vorbesitz einer FE)
  • Kopie eines gültigen Ausweises
  • Mindestalter: 185)
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung
  • BF17: Mindestalter 17

B96

Anhänger PKW Kombination

Wenn die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von PKW + Anhänger zwischen 3,5 t und 4,250 t liegt

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Entfällt bei Vorbesitz einer FE)
  • Kopie eines gültigen Ausweises
  • Mindestalter: 185)
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: –

Motorradklassen Mofa, AM, A1, A2, A

Mofa

Mofa

  • maximal 25 km/h bbH2)
  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Lichtbild
  • Mindestalter: 15
  • Vorbesitz: –
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • maximal 45 km/h bbH2)
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor bis zu 4 kW Nenndauerleistung

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotoren bei gleichen Anforderungen

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • maximal 45 km/h bbH2)
  • Verbrennungsmotor mit Fremdzündung bis 50 ccm Hubraum
  • Andere Verbrennungsmotoren bis max. 4 kW Nennleistung
  • Elektromotor bis zu 4 kW Nenndauerleistung

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • maximal 45 km/h bbH2)
  • Verbrennungsmotor mit Fremdzündung bis 50 ccm Hubraum
  • Andere Verbrennungsmotoren bis max. 4 kW Nennleistung
  • Elektromotor bis zu 4 kW Nenndauerleistung
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Batterien im Falle eines Elektrofahrzeuges)
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Entfällt bei Vorbesitz einer FE)
  • Kopie eines gültigen Ausweises
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: –
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A1

Krafträder

  • bis 125 ccm Hubraum
  • Bis max. 11 kW Motorleistung

Die Motorleistung darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Bis max. 15 kW Motorleistung

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Entfällt bei Vorbesitz einer FE)
  • Kopie eines gültigen Ausweises
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossene Klasse: AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A2

Krafträder

  • Bis max 35 kW Motorleistung
  • Die Motorleistung darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Entfällt bei Vorbesitz einer FE)
  • Kopie eines gültigen Ausweises
Auftstieg nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1 durch praktische Prüfung möglich.

Ansonsten:

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossene Klassen: A1, AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A

Krafträder

  • über 35 kW Motorleistung oder
  • Mehr Motorleistung als 0,2 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Mehr als 15 kW Motorleistung

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Entfällt bei Vorbesitz einer FE)
  • Kopie eines gültigen Ausweises
Auftstieg nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2 durch praktische Prüfung möglich.

Ansonsten:

  • Mindestalter: 24
  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, A2, AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse L

L

  • Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    bis 25 km/h bbH2), auch mit Anhänger
  • Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Entfällt bei Vorbesitz einer FE)
  • Kopie eines gültigen Ausweises
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossene Klassen: –
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theorieprüfung
1) zG = zulässige Gesamtmasse
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
4) Solange ihr noch keine 18 Jahre alt seid, dürft ihr mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren.
5) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.