Pkw-Klassen B, BE, B96
B |
Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
Mit der Klasse B dürft ihr mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
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BE |
Anhänger
Seit dem 1. Januar 1999 benötigt ihr einen speziellen Anhängerführerschein, wenn ihr hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen möchtet:
Das zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten (Sonst wird die Klasse C1E benötigt). |
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B96 |
Anhänger PKW Kombination
Wenn die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von PKW + Anhänger zwischen 3,5 t und 4,250 t liegt |
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Motorradklassen Mofa, AM, A1, A2, A
Mofa |
Mofa
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AM |
Zweirädrige Kleinkrafträder
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotoren bei gleichen Anforderungen Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
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A1 |
Krafträder
Die Motorleistung darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen Dreirädrige Kraftfahrzeuge Mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Bis max. 15 kW Motorleistung |
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A2 |
Krafträder
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Auftstieg nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1 durch praktische Prüfung möglich.
Ansonsten:
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A |
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge Mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Mehr als 15 kW Motorleistung |
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Auftstieg nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2 durch praktische Prüfung möglich.
Ansonsten:
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Klasse L
L |
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