ASF“ bedeutet „Aufbau-Seminar für Fahranfänger“ und ist damit ein Seminar, das dazu dient, Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten.

Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten), die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, werdet ihr von der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts dazu aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist ein „ASF-Seminar“ zu besuchen. Die Teilnahme ist nicht freiwillig, sondern Pflicht.

Je nach der Schwere des Verstoßes (unterschieden werden Verstöße der Gruppe A und B) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) oder erst nach zweimaliger Auffälligkeit (Gruppe B) ein „ASF-Seminar“ angeordnet. Nähere Erläuterungen zu den Verkehrsverstößen sowie der Eingruppierung dieser beim Führerschein auf Probe (FaP) findet ihr im Punktekatalog des Kraftfahrtbundesamts unter Punktsystem.

Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre.

Kommt ihr der Anordnung des Straßenverkehrsamts, ein „ASF-Seminar“ zu besuchen, nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2 a Abs. 3 StVG). Bei Wiederholung von Verkehrsverstößen trotz Teilnahme an einem „ASF-Seminar“ und einer Wiederholungsprüfung erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.

Innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.

Ablauf und Kursinhalt

  • Ihr werdet von uns benachrichtigt, wann das nächste Seminar beginnt.
  • Vor Seminarbeginn ist die Kursgebühr zu entrichten.
  • Es wird jeweils eine Seminargruppe von mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmern gebildet.
  • Das Seminar umfasst jeweils 4 Sitzungen à 135 Minuten. Pro Tag darf jeweils nur eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist mit jedem Teilnehmer eine Fahrprobe durchzuführen. Diese sog. „Beobachtungsfahrt“ soll in Kleingruppen à 3 Teilnehmern erfolgen, wobei die reine Fahrzeit pro Teilnehmer 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Gefahren wird mit einem Fahrschulfahrzeug.
  • Dauer des Seminars: 2 – 4 Wochen (z. B. 4 Samstage oder zwei Wochenenden).
  • Das Seminar beinhaltet keine Bewertung oder Prüfung. Der Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es werden keine Daten oder Erkenntnisse an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben.
  • Auch die Teilnehmer sind im Rahmen des Datenschutzes gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Die Seminarteilnahme und Mitarbeit ist verpflichtend. Die Anwesenheit muss vollständig erfolgen, da wir ansonsten keine Teilnahmebescheinigung ausstellen dürfen (§ 37 Abs. 2 FeV).
Die Seminarbescheinigung dient dem Teilnehmer als Nachweisdokument, um durch Vorlage bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts den Punkteabbau zu beantragen.
Wir sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt und speziell ausgebildet, derartige Seminare zu moderieren (Befähigung § 2 b Abs. 2 StVG).

Anmeldung zum ASF

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