Sonderfahrten

Es gibt 3 verschiedene Sonderfahrten:

Überlandfahrt Beleuchtungsfahrt Autobahnfahrt
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft, mindestens 50 km am Stück Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit, hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaft und in Städten Fahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und dem Befahren von Autobahnkreuzen.
Für die Klassen A1, A2,A, B und BE gibt es gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten. Diese müssen nach der eigentlichen Ausbildung gefahren werden. Unter Ausbildung versteht man die normalen Fahrstunden, in denen ihr lernt, das Fahrzeug sicher, zügig und gewandt zu führen.
Folgender Tabelle könnt ihr entnehmen, wie viele Sonderfahrten ihr für euren Führerschein machen müsst:
Klasse
Überlandfahrt
Beleuchtungsfahrt
Autobahnfahrt
A1 5 3 4
A2 5 3 4
A 5 3 4
B 5 3 4
BE 3 1 1